Erstellen von Jahresabschlüssen nach Handelsrecht und Steuerrecht oder von steuerlichen Gewinn- bzw. Überschussrechnungen.
Dies ist unabhängig von der Rechtsform möglich für natürliche Personen (Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter), Personengesellschaften (Handelsgesellschaften, BGB-Gesellschaften, Erbengemeinschaften) oder Körperschaften (GmbH, Verein).
Beratung zu möglichen Gestaltungen in der Gewinndisposition.
Führen der Anlagenbuchhaltung einschließlich der Nutzung möglicher Wahlrechte zur Abschreibungssteuerung.
Fertigen von Vermögensübersichten und betriebswirtschaftlichen Einschätzungen für Kreditinstitute oder Versicherungen.